en

Baulärm- Management

INFORMATIONEN ZU SCHALL- UND ERSCHÜTTERUNGS- IMMISSIONEN

Durch die Baumaßnahme werden Schall- und Erschütterungsimmissionen erzeugt. Schall- und Erschütterungsimmissionen lassen sich im Baustellenbetrieb nicht vermeiden. Die Bestimmungen zu Baustellenlärm und übliches Vorgehen sind durch die AVV Baulärm, das Bundesimmissionsschutzgesetz und EU Richtlinien geregelt.

Um die Interessen der angrenzenden Lehr-/Forschungseinrichtungen durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen schützen zu können, wurden schall- und erschütterungstechnische Standortuntersuchungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.

KONTAKT

KKBAU Projektkommunikation @ mediation.mh
Mimbach 27
92256 Hahnbach bei Amberg/Oberpfalz
t +49 (0) 9664 - 95 32 97
m +49 (0) 176 - 64 36 08 26


E-Mail: info@kkbau-mh.com
Web: https://mediation-mh.de/projektkommunikation