Baulärm- Management
INFORMATIONEN ZU SCHALL- UND ERSCHÜTTERUNGS- IMMISSIONEN
Durch die Baumaßnahme werden Schall- und Erschütterungsimmissionen erzeugt. Schall- und Erschütterungsimmissionen lassen sich im Baustellenbetrieb nicht vermeiden. Die Bestimmungen zu Baustellenlärm und übliches Vorgehen sind durch die AVV Baulärm, das Bundesimmissionsschutzgesetz und EU Richtlinien geregelt.
Um die Interessen der angrenzenden Lehr-/Forschungseinrichtungen durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen schützen zu können, wurden schall- und erschütterungstechnische Standortuntersuchungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.